Glossar

 

Biometrie

Datenvernichtung

Amtliches Dokument

Datum

Personendatum

Besondersschützenswertes Personendatum

Datensammlung

Geolokalisierung

Information

Inhaber der Datensammlung

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Kantonaler Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Grundsätze des Datenschutzes

Empfehlung

Informationssystem

Betriebssystem

Computeranwendung

Bearbeitung von Personendaten

Öffentlichkeit der Verwaltung

Videoüberwachung

 

Biometrie

Analyse der physiologischen und verhaltensspezifischen Charakteristika einer Person, wie Stimme, Gesichtsform, Iris, Fingerabdrücke, Unterschrift etc., welche grundsätzlich einzigartig und fälschungssicher sind (abgeleitet von griech.: bios – „das Leben“, und metron – „Mass“). Je nach Kontext in Kombination mit unterschiedlichen Begriffen verwendet, von denen die häufigsten im Anschluss definiert sind[1]

 

Datenvernichtung

Für Daten, die erfasst oder aufgenommen wurden (siehe Videoüberwachung) und in einem Informationssystem gespeichert sind; jede Technik, die einen Zugriff  auf die Daten vollständig und definitiv unmöglich macht (Löschung, Schreddern ...) Durch physische Datenvernichtung werden die Daten von Festplatten gelöscht, auf denen sie sich befinden, während mit der logischen Löschung ein Zugriff verhindert wird.

Amtliches Dokument

Jede Information, die sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie mitgeteilt worden ist, und die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betrifft. Dazu zählen Nachrichten (bei E-Mails in ausgedruckter Form), Berichte, Studien, angenommene Protokolle, Statistiken, Verzeichnisse, Korrespondenz, Vorschriften, Ankündigungen oder Entscheide. Nicht als amtlich gelten Dokumente, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt oder nicht fertiggestellt sind und nicht angenommene Protokolle[2].

Datum

Konventionelle Repräsentation einer Information (Tatsache, Begriff, Auftrag) in einer Form (analog oder digital), die maschinell verarbeitet werden kann[3]. Grundbestandteil, der in Kombination mit anderen oder durch seine Verarbeitung zum Erhalt von einer Information führt[4];  biometrisches Datum siehe Biometrie.

Personendatum

Alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen2.

Besonders schützenswertes Personendatum

Daten über die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten, über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit, über Massnahmen der sozialen Hilfe oder administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen2.

Datensammlung

Jeder Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die Daten nach betroffenen Personen erschliessbar sind2; siehe auch Inhaber der Datensammlung.

Geolokalisierung

Lokalisierung der Position eines Objekts auf der Erdoberfläche. GPS: System zur Ortung, mit dem sich die Position eines Mobiltelefons mithilfe von Signalen, die von einem Satellitennetz ausgesendet werden, feststellen lässt; auch GPS-Empfänger[5].

Information

Auskünfte über etwas oder jemanden. Ergebnis einer Suchanfrage in einem oder mehreren Informationssystemen, welches verständlich, kohärent und von Dritten verwendbar ist[6].

Inhaber der Datensammlung

Privatpersonen oder Bundes- bzw. Kantons- oder Gemeindesorgane, die über den Zweck und den Inhalt der Datensammlung entscheiden und dafür verantwortlich sind. Datensammlungen von Videoüberwachungsdaten müssen grundsätzlich bei der zuständigen Behörde angemeldet werden (beim Eidgenössischen oder Kantonalen Datenschutzbeauftragten)  [7].

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Zuständig für die Beratung und für die Aufsicht über Privatpersonen und Bundesorgane bei der Anwendung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und anderen eidgenössischen Verfügungen bezüglich des Datenschutzes7. Zuständig für die Information und Beratung von Privatpersonen und Bundesorgane bei der Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung(BGÖ).

Kantonaler Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Im Kanton Genf zuständig für die Aufsicht über die Anwendung des Genfer Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Zugang zu Dokumenten und den Schutz von Personendaten (la loi genevoise sur l’information du public, l’accès aux documents et la protection des données personnelles: LIPAD). Dem Gesetz unterstehen die kantonalen und kommunalen öffentlichen und halböffentlichen Institutionen sowie private Organisationen, die per Leistungsvereinbarung an eine der beiden gebunden sind7.

Grundsätze des Datenschutzes7

 

Empfehlung

Die Empfehlungen am Ende jedes Szenarios sind Ratschläge zu den möglichen Massnahmen oder den zu beachtenden Verhaltensweisen, um gemäss den Richtlinien im Bereich Datenschutz und Transparenz zu handeln.

Informationssystem

Gesamtheit der Ressourcen (Personal, Informationen, Daten, Verfahren, Geräte), die zur Erfassung, Speicherung, Strukturierung und Bekanntgabe von Informationen eines öffentlich-rechtlichen Aktionsbereiches in Form von digitalen oder textbasierten Daten, Bildern und Tonaufnahmen genutzt werden können [9].

Betriebssystem

Gesamtheit der Mittel der elektronischen Datenverarbeitung und Telekommunikation, mit denen Daten gespeichert, verarbeitet, transportiert und gelöscht werden können.

Computeranwendung

Programm, mit dem eine Reihe von Datenbearbeitungen vorgenommen werden können.

Bearbeitung von Personendaten

Jede Operation bezüglich Personendaten, unabhängig von den genutzten Mitteln und Verfahren, wie die Erfassung, Aufbewahrung, Auswertung, Änderung, Bekanntgabe, Archivierung und Löschung von Daten[10].

Öffentlichkeit der Verwaltung

Information der Öffentlichkeit zu Aufgabe, Organisation und Tätigkeiten der Verwaltung, die durch den Zugang zu amtlichen Dokumenten sichergestellt wird9. Siehe auch amtliches Dokument.

Videoüberwachung

Offene oder verdeckte Überwachung eines Orts mittels Videoaufnahmen von Personen.

 


 

[1] Definitionen aus dem Leitfaden zu biometrischen Erkennungssystemen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

[2] Entsprechend des Bundesgesetzes über den Datenschutz und dem loi genevoise sur l’information du public, l’accès aux documents et la protection des données personnelles

[3] Le Petit Robert 2012

[4] RSG B 4 23.03 : Règlement sur l’organisation de la gestion des systèmes d’information (ROGSI)

[5] Le Petit Robert 2012

[6] RSG B 4 23.03 : Règlement sur l’organisation de la gestion des systèmes d’information (ROGSI)

[7] Entsprechend des Bundesgesetzes über den Datenschutz und des loi genevoise sur l’information du public, l’accès aux documents et la protection des données personnelles

[8] Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 23. März 1988 FF 1988 II 421 (463)

[9] RSG B 4 23.03 : Règlement sur l’organisation de la gestion des systèmes d’information (ROGSI)

[10] Entsprechend des Bundesgesetzes über den Datenschutz und des loi genevoise sur l’information du public, l’accès aux documents et la protection des données personnelles

[11] Europarat, 71. Plenarsitzung der Venedig-Kommission (Venedig, 1. - 2. Juni 2007)

 

 

Back to Top