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Veröffentlichung von Bildern im Internet

Wie dürfen Fotos von Mitarbeitenden verwendet werden?

Einführung

Die Personalabteilung (PA) eines privaten Unternehmens verfügt in den Personalakten über Fotos von jedem Mitarbeiter, die für die Dienstausweise benötigt werden.

Auslöser

Ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, stellt die PA die Fotos auf die Website der Organisation.

Höhepunkt

Die Mitarbeiter bemerken dies und beschliessen bei einer lebhaften Diskussion in der Kaffeepause, Einspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen.

Lösung

Ein Mitarbeiter erstattet Anzeige wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

Schlussfolgerung

Mitarbeiter müssen zunächst um Erlaubnis gefragt werden, bevor Bilder von ihnen verwendet werden können.

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Empfehlungen

Die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos bedarf eines vorherigen Einverständnisses, auch wenn der Arbeitgeber bereits aus anderen Gründen über diese Fotos verfügt, es sei denn, eine Rechtsgrundlage sieht eine solche Veröffentlichung vor.

Grundprinzipien

LIPAD 35 et 36 ; DSG 4, 7, 14, 18a

Grundsatz der Transparenz der Datenerhebung: Der Zweck der Datenerhebung muss erkennbar sein, und die erhobenen Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden; Grundsatz der Verhältnismässigkeit und der Datensicherheit (Vertraulichkeit, eingeschränkter Zugriff).

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