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Welche Rechte hat mein Arbeitgeber bezüglich des Telefons, das er mir im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit zur Verfügung stellt?

Einführung

Ein Arbeitgeber stellt seinen Angestellten Geschäftstelefone zur Verfügung, jedoch ohne weitere spezifische Anweisungen. Eine Benutzervereinbarung muss nicht unterzeichnet werden.

Auslöser

X verwendet dieses Telefon von Beginn weg auch zu privaten Zwecken. Sein eigenes Abonnement kündigt er und migriert alle seine privaten Daten auf sein Geschäftstelefon.

Höhepunkt

Bei der Übernahme des Telefons stellt X fest, dass von ihm ein Passwort verlangt wird. Ausserdem verliert er am Ende der ersten Woche das Telefon. Er macht sich Sorgen um seine Telefonnummern. Gleichzeitig erfährt er, dass der Arbeitgeber auf den Telefonen eine Steuerungssoftware installiert hat, mittels welcher er bei Verlust oder Diebstahl alle Daten löschen, die Verwendung von Passwörtern erzwingen oder die Installation bestimmter Apps verhindern kann. X ist mit dieser Situation nicht einverstanden, da sein Arbeitgeber so sowohl seine beruflichen als auch seine privaten Daten verändern kann. Er weist den Arbeitgeber darauf hin, dass dieser so seine Privatsphäre verletzt und er verlangt, dass auf die Nutzung der Steuerungssoftware verzichtet wird.

Lösung

In letzter Minute kann X verhindern, dass der Arbeitgeber die Software aktiviert, und rettet so seine Daten. Zudem findet er sein Handy wieder, das er in einem Café vergessen hatte. Der Arbeitgeber erinnert ihn daran, dass das Telefon nur zu beruflichen Zwecken verwendet werden darf. Er rechtfertigt den Einsatz der Steuerungssoftware damit, dass er die Kontrolle über alle Unternehmensdaten behalten will, unabhängig von ihrem Speicherort.

Schlussfolgerung

Der Arbeitgeber realisiert, dass er seine Angestellten ungenügend informiert hatte, und lässt sie eine Benutzervereinbarung unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift erklären sie sich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber Einsicht in alle beruflichen Daten nehmen und den Zugang sichern kann. Wenn sie das Telefon zu privaten Zwecken nutzen, so tun sie dies in voller Kenntnis der Sachlage. Einige Angestellte organisieren sich daher mit Hilfe der IT-Abteilung so, dass ihre privaten und beruflichen Daten nicht vermischt werden. Andere benutzen für private Zwecke ein privates Gerät.

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Empfehlungen

Zur Nutzung des Geschäftstelefons zu privaten Zwecken braucht es eindeutige Richtlinien. Fehlen diese, so darf der Arbeitgeber auf dem Telefon gespeicherte Daten, die auch private Daten umfassen, nicht vernichten.

Grundprinzipien

BV 13 Abs. 1; StGB 143, 179novies, 321ter; OR 328, 328b

Rechtmässigkeit (Gesetzmässigkeit), Datensicherheit; Recht auf Schutz der Privatsphäre einschliesslich der Korrespondenz; Arbeitnehmerschutz

Praxisbeispiel

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